Mein Angebot

Laut DGUV sind Brandschutzunterweisungen jährlich verpflichtend, leider fehlt es oftmals an fachkundigem Hintergrund und so nutzt man oftmals Allgemein gefertigte Vorlagen, die in der Regel nicht auf den eigenen Betrieb abgestimmt sind. 

Mitwirkung bei der Erstellung einer Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung ist zwar nicht verpflichtend, allerdings kann man mit einer Brandschutzordnung wichtige Abläufe im Brandfall festlegen und Anlaufpunkte beschreiben um für mehr Sicherheit bei Notfällen zu sorgen. Darüber hinaus macht eine gut aufgestellte Brandschutzordnung immer einen guten Eindruck bei eventuellen Begehungen im Zuge der Arbeitssicherheit oder bei einer Brandschutzschau.

Brandschutzunterweisung

Brandschutzunterweisungen aller Mitarbeiter sind für jeden Betrieb mindestens einmal jährlich nach "DGUV Information 205-023" verpflichtend durchzuführen. Leider fehlen hier oftmals die fachlichen Hintergründe für die Führungskräfte, die verantwortlich sind, diese Unterweisungen durchzuführen. Hier schaffe ich professionell Abhilfe. Oftmals werden vorgefertigte Belehrungen zum Lesen und quittieren rumgereicht und somit auf eine Präsenzunterweisung verzichtet, allerdings sollte darauf geachtet werden das man alle 2 Jahre eine Präsenzunterweisung durchführt um sicherzustellen das alle die Regeln des Brandschutzes im Betrieb verstanden haben.

Brandschutzhelferausbildung

Auch hier sagt die DGUV Information 205-023 aus, das Brandschutzhelfer verpflichtend sind. In der Regel sollen 5% aller Mitarbeiter als Brandschutzhelfer geschult sein, bei Betrieben mit einer massiven Brandgefährdung liegt der Anteil höher. Brandschutzhelfer können durch eine vernünftige Schulung aktiv unterstützen, dass der Brandschutz immer gut aufgestellt ist im Betrieb, darüber hinaus entlasten Sie den Brandschutzbeauftragten und die Geschäftsführung.
 

Allgemeine

Hinweise zu den Angeboten

Die Unterweisungen/ Schulungen bestehen aus einem Theoretischen Teil und einem praktischen Teil. Da ich dies als Nebentätigkeit ausübe, können die Ausbildungen überwiegend nur am Nachmittag angeboten werden, auf Wunsch wäre auch Samstagvormittag möglich, nach Absprache könnte auch eine Vormittagsschulung unter der Woche angeboten werden. Schulungen pro Monat sind begrenzt, also melden Sie sich schnell.

 

Für eine Allgemeine Brandschutzunterweisung benötige ich im Vorfeld vorgeschriebene Abläufe im Brandfall Ihres Betriebs. Darüber hinaus benötige ich Angaben über den Sammelplatz und über Ihre Brandschutztechnischen Einrichtungen. Eine Schlichte Brandschutzunterweisung beinhaltet lediglich eine Theoretische Unterweisung, sowie die Begehung des Betriebs wo Brandschutztechnische Einrichtungen gezeigt werden.

 

Für eine Brandschutzhelferausbildung wird etwas mehr Zeit benötigt, da hier etwas Tiefer in das Thema Brandschutz gegangen wird. Zudem wird im Anschluss eine Feuerlöscherübung durchgeführt, darüber hinaus wird auf die Bedeutung der vorhandenen Brandschutztechnischen Einrichtungen eingegangen und deren Funktionsweise erklärt. In der Brandschutzhelferausbildung ist die Teilnehmerzahl auf 10 pro Schulung begrenzt. 

 

Bei der Mitwirkung zur Erstellung einer Brandschutzordnung kann ich Ihnen Hilfreiche Tipps geben und Sie dabei unterstützen eine Brandschutzordnung zugeschnitten auf Ihren Betrieb zu erstellen. 

Termine können erst ab dem 01.04.2024 vergeben werden!

 

 

 

 

Preise

1.

Brandschutzunterweisung  (pro Unterweisung)                                                                                                                                    200 Euro

2.

Brandschutzhelferausbildung   (pro Ausbildung und max. 10 Teilnehmer je Durchgang)                                                                300 Euro 

3.

Mitwirkung bei der Erstellung einer Brandschutzordnung                                                                                                                    350-500 Euro

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